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Allgemeine Geschäftsbedingungen


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1.   Geltung

  • Unsere Angebote erfolgen auch bei zukünftigen Geschäften stets nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Bedingungen des Käufers, gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Im Übrigen wird den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprochen.

2.   Angebote und Unterlagen

  • Die in unseren Dokumenten aufgeführten Preise entsprechen den bei Drucklegung bzw. Herausgabe des Kataloges bzw. von Dokumenten gültigen Preislisten. Preisanpassungen infolge veränderter Marktverhältnisse, Teuerung oder Kursanpassungen bleiben ohne Voranzeige jederzeit vorbehalten.
  • Die Maß- und Textangaben sowie die Abbildungen in unseren Dokumenten sind unverbindlich. Maßgebend sind die DIN-, ISO- und VSM- resp. SN-Normen.
  • Angebote, die keine spezielle Befristung erhalten, sind 14 Tagen ab Offertdatum gültig.
  • Nicht in unseren Dokumenten enthaltene Produkte offerieren wir Ihnen auf Anfrage.
  • Ein schriftliches Angebot ersetzt evtl. getroffene verbindliche und / oder mündlichen Zusagen bzw. Absprachen.
  • Aufträge werden erst mit Eingang unserer schriftlichen oder ausgedruckten Bestätigung rechtswirksam.

3.    Sonderanfertigungen

  • Der Besteller übernimmt allein die Verantwortung für die Richtigkeit der Zeichnungen, Entwürfe, Modelle oder Muster und deren Angaben, die uns zur Verfügung gestellt wurden.
  • Der Besteller übernimmt zudem die Verantwortung für die Herstellung und Lieferung der Produkte, sodass gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden können.
  • Angebote und Bestätigungen von Sonderteilen werden immer auf der Basis unserer Einschätzung des Herstellaufwandes abgegeben.

4.    Preis, Berechnung

  • Unsere Verkaufspreise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Für angebrochene Verpackungseinheiten verrechnen wir einen Zuschlag für den entstandenen Mehraufwand.
  • Sofern nichts anderes geregelt ist, verstehen sich die Preise bei Warenlieferung ab Lieferwerk oder Lager.

5.    Ausländische Bestellungen
Ausländische Besteller haben uns über Rechtsnormen und behördliche Anordnungen, welche die Lieferung, Ausstattung oder Verwendung der bestellten Waren betreffen, zu informieren.
Diese Informationspflicht umfasst insbesondere Bestimmungen über die Beschaffenheit und den Einsatz der gelieferten Ware und Sicherheitsvorschriften.

6.    Lieferung und Lieferverzug

  • Die in unseren Dokumenten enthaltenen Produkte sind in der Regel, aber ohne dass wir Gewähr dafür übernehmen, ab Lager lieferbar.
  • Die Verpflichtung auf Lieferung besteht nur auf der Grundlage unserer Auftragsbestätigung.
  • Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Die Festsetzung der Lieferfristen erfolgt nach sorgfältigem Ermessen; sie sind jedoch unverbindlich.
  • Liefertermine und Lieferfristen sind dann erfüllt, wenn die Ware an die Versandpersonen bzw. Frachtführer übergeben worden ist.
  • Sollte ein Schadenersatzanspruch aus einem Lieferungs- und Leistungsverzug begründet sein, verweisen wir auf Nr. 12 dieser AGB.
  • Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  • Wird uns während unseres Verzuges die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haften wir mit den vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Wir haften nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
  • Höhere Gewalt oder Betriebsstörungen bei uns oder unserem Lieferanten, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vorgenannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 2 Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

7.    Versand- und Gefahrtragung / Rücksendungen

  • Alle Versendungen erfolgen auf Rechnung und eigene Gefahr des Käufers.
  • Ohne besondere Instruktionen wählen wir die uns am vorteilhaftesten erscheinende Versandart. Mehrkosten aufgrund einer vom Käufer gewünschten besonderen Versandart (z. B. Expressgut, Eilgut, Luftfracht) gehen zu dessen Lasten.
  • Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigungen der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Verzögert sich der Versand infolge eines Umstandes, der seine Ursache beim Käufer hat, geht die Gefahr an dem Tag auf den Käufer über, an dem der Verkäufer versandbereit ist und dies dem Käufer angezeigt hat.
  • Als Versendung gilt auch die Versendung innerhalb desselben Ortes sowie die Versendung durch Angestellte und mit Fahrzeugen des Verkäufers.
  • Im Falle der Abholung der Ware durch den Käufer, geht die Gefahr auf diesen über, sobald der Verkäufer die Ware als abholbereit avisiert und der Käufer die avisierte Ware nicht in angemessener Zeit abgeholt hat.
  • Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Käufer. Bei Lagerung durch den Verkäufer betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

8.    Rücksendungen

  • Artikel können unfrei an den Lieferanten zurückgeschickt werden. Nach Erhalt und Beurteilung der Ware erstellt der Lieferant eine Gutschrift mit einer Rücknahmegebühr von 15-30%.
  • Artikel, die veraltet sind, müssen entsorgt werden und können daher nicht gutgeschrieben werden.
  • Rücksendungen im Warenwert unter 50,00 € sowie Sonderanfertigungen und nicht in unseren Katalogen geführte Artikel können nicht oder nur nach persönlicher Rücksprache zurückgenommen werden.

9.    Zahlung

  • Unsere Rechnungen sind sofort bei Lieferung/Übergabe der Ware an den Käufer oder bei Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu fassen.
  • Skonto wird wie auf der Rechnung ausgewiesen gewährt.
  • Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem zugrundeliegenden Kaufvertrag beruht.

10.    Mängel

  • Unter Kaufleuten gilt der § 377 HGB mit der Maßgabe, dass die Mängelanzeigen schriftlich zu erfolgen haben.
  • Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis an uns zurückgesandt werden.

11.    Gewährleistung

  • Bei begründeter Beanstandung steht dem Käufer nach unserer Wahl zunächst ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung zu.
    Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, der Unzumutbarkeit, der Verweigerung oder unangemessenen Verzögerungen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
  • Wir behalten uns das Recht vor, von einem Liefervertrag zurückzutreten, wenn sich in der Herstellung unvorhergesehene Schwierigkeiten einstellen, die unter vertretbarem Aufwand unsererseits nicht gelöst werden können.
  • Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemäßer Lagerung, natürlicher Abnutzung, mangelhafter Verarbeitung und Missachtung von Vorschriften.
  • Änderungen oder Reparaturen, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, entlasten uns von der Gewährleistungspflicht.

12.    Haftung

  • Soweit dem Käufer wegen der Mangelhaftigkeit ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch zusteht, beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren durchschnittlich eintretenden Schaden.
    Dies gilt nicht in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Für die Verletzung von Vertragspflichten, die für das Erreichen des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung sind, haften wir in den Fällen leichter Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe des typischerweise durchschnittlich entstandenen, vorhersehbaren Schadens. Dies gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Für die Verletzung sonstiger Vertragspflichten haften wir nur, wenn die Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
  • Die Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

13.    Eigentumsvorbehalt

  • Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren zur Sicherung aller Ansprüche vor, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer zustehen.
  • Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren tritt der Vorbehaltskäufer einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung der jeweiligen Ansprüche nach lit. a) schon jetzt an uns ab.
    Bei Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentum haben, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der unserem Miteigentumsanteil entspricht.
    Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen Betrages der Rechnung für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten.
    Steht der Vorbehaltskäufer mit seinen Käufern in einem Kontokorrentverhältnis, so erstreckt sich in Höhe unserer Forderung die Abtretung auf den sich bei dem nächsten Rechnungsabschluss ergebenen positiven Kontokorrentsaldo des Vorbehaltskäufers. Soweit dadurch unsere Forderung nicht gedeckt wird, erstreckt sich die Abtretung auf alle nachfolgenden, nach dem jeweiligen Rechnungsabschluss entstehenden, positiven Kontokorrentsalden des Vorbehaltskäufers, bis unsere Forderung abgedeckt ist.
  • Der Vorbehaltskäufer tritt bereits jetzt sämtliche Forderung an uns ab, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung.
  • Solange der Vorbehaltskäufer bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen gegenüber uns ordnungsgemäß nachzukommen, ist er berechtigt, über die in unserem Eigentum bzw. Miteigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen und widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Der Widerruf darf nur im Verwertungsfalle erfolgen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen, auch im Wege des Forderungsverkaufs, darf der Vorbehaltskäufer nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung vornehmen.
  • Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere im Wege der Pfändung, wird der Vorbehaltskäufer sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Vorbehaltskäufer.
  • In der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklärt haben.
  • Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
  • Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen oder nach unserer Wahl die Einzugsermächtigung zu widerrufen und die Forderung selbst einzuziehen.
  • Falls der Eigentumsvorbehalt nach den im Land des Käufers geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur begrenzt zulässig ist, beschränken sich die vorbezeichneten Rechte auf den gesetzlich zulässigen Umfang.
    Ist nach diesen Bestimmungen für die Begründung des Eigentumsvorbehaltes der Eintrag in ein besonderes Register erforderlich, sind wir zur Vornahme dieses Registereintrages ermächtigt.

14.    Hinweis zum deutschen Verpackungsgesetz

Wir sind unter der Nummer DE5847434890900 als Hersteller beim deutschen Verpackungsregister LUCID registriert. Zwecks Rücknahme und Entsorgung von Verpackungsabfällen haben wir uns einem entsprechenden System angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.verpackungsgesetz.com.

15.    Sonstige Bestimmungen

  • Der Käufer muss eine Änderung seiner Anschrift unverzüglich dem Verkäufer mitteilen.
  • Der Verkäufer weist den Käufer nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass die Vertragsdaten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden. Es ist sichergestellt, dass diese gespeicherten Daten nicht unbefugten Personen zur Kenntnis gelangen. Unsere Angaben zum Datenschutz finden sie unter folgendem Link: https://www.knelsen.de/datenschutz
  • Bei Aufträgen, deren Ausführung besondere Entwicklungsarbeiten erfordert, erwirbt der Käufer keine gewerblichen Schutzrechte an den entwickelten Gegenständen sowie an den Einrichtungen zur Herstellung dieser Gegenstände, auch wenn er sich an den Entwicklungskosten beteiligt hat.
  • Sofern der Käufer wegen unmittelbarer Verletzungen deutscher Schutzrechte nach diesem Vertrag durch vom Verkäufer gelieferte Ware in Anspruch genommen hat, haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer für die gegen ihn erkannten oder vergleichsweise festgestellten Schadensersatzansprüche sowie Gerichts- und Anwaltskosten nur und ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen:
     
    1. Der Verkäufer ist hinsichtlich der gesamten Inanspruchnahme ausschließlich verfügungsberechtigt.
    2. Der Käufer bevollmächtigt einen vom Verkäufer genannten und ausschließlich dessen Weisung unterstehenden Rechtsanwalt zur Führung etwaiger Rechtsstreitigkeiten.
    3. Der Käufer benachrichtigt den Verkäufer unverzüglich und laufend über alle in derartigen Inanspruchnahmen betreffenden Angelegenheiten und stellt dem Verkäufer insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.

    Die Haftung entfällt,

    • wenn sich die Verletzung, unter den vorbezeichneten Regelungen, aus einer Befolgung der Spezifikation des Käufers ergibt, oder
    • wenn sich die Verletzungen durch Änderungen von Vertragsgegenständen, durch Kombination von Vertragsgegenständen oder Teilen davon bei der Durchführung eines Verfahrens ergeben, falls die Vertragsgegenstände selbst keine Darstellung, oder
    • für Verletzungshandlungen, die sich ergeben, nachdem der Käufer verwarnt worden ist oder Kenntnis von einer möglichen Verletzung erhalten hat, es sei denn, der Verkäufer hat schriftlich weiteren Verletzungen zugestimmt.
       
  • Für den Fall, dass rechtskräftig festgestellt wird, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach Ansicht des Verkäufers die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, kann der Verkäufer, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Käufer das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu nutzen oder diese auszutauschen oder so abzuändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Käufer unter Berücksichtigung der bei dem Käufer üblichen Anschreibung erstatten.

16.   Gerichtsstand und Erfüllungsort

  • Erfüllungsort ist Salzkotten.
  • Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist Gerichtsstand ausschließlich Salzkotten.
    Der Gerichtsstand ist auch Salzkotten, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  • Nach unserer Wahl gilt bei unseren Ansprüchen gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
  • Vereinbart ist die Anwendbarkeit deutschen Rechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts – Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) – wird ausgeschlossen.

17.    Gültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Salzkotten, 23.09.2021